Freiflächengestaltungsplan nach der bayerischen Kompensationsverordnung:
Aufgrund der Eingriffsbilanzierung nach Wertpunkten wird anhand der bayerischen Kompensationsverordnung der Eingriff durch den Hausbau bilanziert.
Eben diese Bilanz ist die Grundlage für einen Freiflächengestaltungsplan.
Von Behörden wird dieser Nachweis oft als genehmigungsgrundlage verlangt.
Wir erstellen für Sie, individuell und qualifiziert einen Freiflächengestaltungsplan als Nachweis für Behörden für einen reibungslosen Ablauf des Genehmigungsverfahrens.